„Da bleibt ja nix mehr übrig!“ (Pflegekind, 15 Jahre, Ausbildung zum Mechatroniker)
Wenn Jugendliche sich Geld für ein Smartphone oder etwas anderes mit einem Ferienjob dazu verdienen wollen, müssen sie zunächst 75 % des „Verdienstes“ an das Jugendamt abtreten. Das ist im Sozialgesetzbuch VIII geregelt, hier ist von „Einkommen„“ die Rede. Von 8 € Stundenlohn z. B. für Gartenarbeit bleiben noch 2 € übrig! Glück haben die jungen Leute, wenn das Jugendamt nicht so genau hinsieht und sie ihr Geld für die Erfüllung ihres Wunsches behalten können. Natürlich kann das Jugendamt auch eine Ausnahme begründen; gerade wenn es um einen Ferienjob geht.