Seit Juli 2023 können wir ein weiteres qualifiziertes Element in unserer Beratungsarbeit anbieten: Frau Wüst hat ihre Weiterbildung zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft abgeschlossen.
Kinderschutzfachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Wohlergehens von Kindern in verschiedenen sozialen und familiären Kontexten. Sie müssen laut dem gesetzlichen „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a, SGB VIII) von Trägern der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden, wenn Verdachtsmomente einer Gefährdung z. B. in einem Kindergarten oder einer Schule gegeben sind. Gefährdungen können Vernachlässigung, Misshandlung oder andere Formen des Missbrauchs sein. Die Hauptaufgabe von Kinderschutzfachkräften besteht darin, Gefährdungssituationen von Kindern mittels eines strukturierten und standardisierten Vorgehens einzuschätzen. Sie arbeiten daher eng mit verschiedenen Institutionen und Fachleuten zusammen.
Zu den Aufgaben einer Kinderschutzfachkraft gehören:
- Gefährdungseinschätzung: Kinderschutzfachkräfte beurteilen, ob vorliegende Sachverhalte das Kindeswohl gefährden. Dabei greifen sie im Einzelfall konkrete Beobachtungen der Fachkräfte und aktuelle Entwicklungen des Kindes auf und analysieren Familien und Umfeldfaktoren, um im Prozess der Beratung zur einer Einschätzung zu kommen, ob in diesem Fall eine konkrete oder latente Kindeswohlgefährdung vorliegt.
- Beratung und Unterstützung: Sie bieten Fachkollegen in Einrichtungen neben ihrer Einschätzung auch Beratung zum weiteren Vorgehen an, um die Situation für das Kind so zu gestalten, dass bisherige Gefährdungen oder drohende Gefährdungsmomente beseitigt werden können.
- Evaluierung und Dokumentation: Kinderschutzfachkräfte schätzen Risikosituationen ein und dokumentieren ihre Beobachtungen und Empfehlungen. Diese Dokumentation ist vor allem für Jugendämter entscheidend, um im Falle einer notwenigen Intervention die rechtlichen Grundlagen erfüllt und die Faktenlage erfasst zu haben.
Die Rolle der Kinderschutzfachkraft erfordert Empathie, Fachkenntnisse und eine klare ethische Grundlage, ebenso wie die Fähigkeit zum strukturierten Vorgehen.
Grundsätzlich sind Kinderschutzfachkräfte beratend tätig, wenn sie zu einer Einschätzung hinzugezogen werden. Sie können jedoch eine Kindeswohlgefährung auch bei einem zuständigen Jugendamt melden, wenn die FachkollegInnen in der Beratung der Einschätzung nicht folgen und die Kinderschutzfachkraft um das Wohl des Kindes fürchtet.
Wir freuen uns, nun mit Frau Wüst eine Kinderschutzfachkraft zu beschäftigen. Neben der Schulung und Beratung der Pflegeeltern in Kinderschutzfragen wird zu ihrem neuen Aufgabengebiet auch die beratende Unterstützung der KollegInnen gehören, um in Einzelsituationen, in denen wir um unsere Einschätzung gebeten werden, zu einer strukturierten und nachvollziehbaren Beurteilung zu kommen.