Engagement ist wichtig und wertvoll.
Sozialpädagogische Pflegefamilien bekommen finanzielle Leistungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Die Leistungen beinhalten unter anderem:
- einen erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Erziehungsbeitrag von zzt. 770 €
- sowie eine altersgestaffelte Sachkostenpauschale von zzt. 504 € bis 671 €
- Kindergeld anteilig von zzt. 90 € bis 215 €
- zusätzliche Pauschalen (z. B. für Urlaub, Einschulung)
- einen Beitrag zur Alters- und Unfallversicherung
- und weitere finanzielle Unterstützungen, z. B.
– Fahrtkosten
– bei einem dauerhaften Pflegeverhältnis können Pflegekinder bei Rentensprüchen, Erziehungszeiten etc. unterbestimmten Voraussetzungen wie leibliche Kinder berücksichtigt werden
§ 33 Satz 2 SGB VIII Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen, sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.