Engagement ist wichtig und wertvoll.
Bereitschafts-Pflegefamilien bekommen finanzielle Leistungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Die Leistungen beinhalten unter anderem:
- einen erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Erziehungsbeitrag von zzt. 940 €
- sowie eine altersgestaffelte Sachkostenpauschale von zzt. 504 € bis 671 €
- Bekleidungsausstattung pro Kind bis zu 200 €
- einen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
- und weitere finanzielle Unterstützungen (z. B. Fahrtkosten)
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann …