Elterngeld bald auch für Pflegeeltern?
Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes eine Zeitlang aus dem Beruf aussteigen, haben sie Anspruch auf Elterngeld. Nicht so Pflegeeltern: Wenn sie ein Pflegekind unter drei Jahren aufnehmen und zuhause bleiben, um sich um das Kind zu kümmern, haben sie bisher keinen Anspruch auf Elterngeld, obwohl dieses dazu dienen soll, Einkommenseinbußen für Erziehende in den ersten Monaten zu mildern.