„Pflegeeltern im familiengerichtlichen Verfahren“ (Eugen Richter, Amtsgericht Bad Kreuznach, bei ZePI)

„Pflegeeltern im familiengerichtlichen Verfahren“ (Eugen Richter, Amtsgericht Bad Kreuznach, bei ZePI)
Was sich trocken und schwer verdaulich anhört, bereitete Eugen Birnbaum, Familien- und Strafrichter am Amtsgericht Bad Kreuznach mit viel Humor und Erfahrungen zu einem ermutigenden Vortrag auf, der allen in Erinnerung bleiben wird. Der Familienrichter eröffnete den Vortrag, indem er die immense Bedeutung von Pflegefamilien für das Wohl von Kindern in schwierigen Lebenssituationen und für die Gesellschaft insgesamt betonte. Zunächst berichtete er von seinem Werdegang und dem richterlichen Alltag, in dem bis zu 360 Fälle pro Jahr anfallen können, neben jenen die z.B. durch Vertretung von Kollegen hinzukommen. Inhaltlich besonders spannend wurde es, als es um die Auslegung und Anwendung von Gesetzen im Bereich des Familienrechts ging. „Was bedeutet Kindeswohl?“ und „Wann haben Eltern versagt?“ Antworten auf diese Fragen fallen unter juristischen Laien subjektiv sehr unterschiedlich aus. Deutlich wurde, dass die juristische Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls sehr eng gefasst wird, da die Familie entsprechend unserem Grundgesetz unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung steht; Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Sind Kinder bei Pflegeeltern untergebracht, so haben diese Rechte vor Gericht, die vielen nicht bekannt sind. Pflegekinder müssen bei Gericht angehört werden, wenn es um die Gefährdung des Kindeswohls geht, auch dann, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun, weil es noch zu jung oder in seiner Entwicklung beeinträchtigt ist. Ebenso müssen auch Pflegeeltern angehört werden, wenn das Pflegeverhältnis seit längerer Zeit besteht. Darüber hinaus können Pflegeeltern zu Beteiligten werden und somit Akteneinsicht erhalten und Einfluss auf das Verfahren nehmen. Im Laufe des Vortrags und im Anschluss hatten die Pflegeeltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen, was rege genutzt wurde. Wohltuend und beeindruckend war die Klarheit, mit der Richter Birnbaum die Grundlagen darstellte und gleichzeitig die menschlichen Aspekte im Blick hatte, die in Verfahren zu berücksichtigen sind.