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Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes eine Zeitlang aus dem Beruf aussteigen, haben sie Anspruch auf Elterngeld. Nicht so Pflegeeltern: Wenn sie ein Pflegekind unter drei Jahren aufnehmen und zuhause bleiben, um sich um das Kind zu kümmern, haben sie bisher keinen Anspruch auf Elterngeld, obwohl dieses dazu dienen soll, Einkommenseinbußen für Erziehende in den ersten Monaten zu mildern.
Nun hat eine Pflegemutter aus Berlin Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Klagen anderer Pflegeeltern vor dem Sozialgericht Detmold und vor dem Landessozialgericht Nordrhein Westfalen hatten bisher keinen Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob das Sozialgericht Berlin das Ziel des Bundeserziehungsgeldgesetzes stärker gewichtet und die Ungleichbehandlung von Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern aufrecht erhält oder schließlich aufhebt.>